KRANKENHAUS BEESKOW

Sieben Millionen für ein Jahr: Beeskow braucht Planungssicherheit statt Zitterpolitik
Der Kreistag hat am 7. Oktober einen weiteren Kredit von 7 Millionen Euro für das Oder-Spree-Krankenhaus in Beeskow beschlossen. Diese Finanzspritze soll den Betrieb im Jahr 2027 sichern, mehr nicht.
Wir, das BSW Oder-Spree sagen:
Die Gesundheitsversorgung im Raum Beeskow ist unverzichtbar. Ein Blankoscheck nach dem anderen ist aber keine Zukunft. Wir legen einen eigenen Vorschlag vor.
Bis zu elf Millionen Euro in zwölf Monaten und trotzdem keine Lösung?
Innerhalb eines Jahres hat der Landkreis für das Krankenhaus Beeskow bis zu 11 Millionen Euro bereitgestellt:
• 1 Million Euro als Einzahlung in die Kapitalrücklage für 2026,
• bis zu 3 Millionen Euro als Liquiditätskredit im Mai 2026,
• 7 Millionen Euro als Liquiditätskredit für 2027, beschlossen am 7. Oktober.
Zum Vergleich: Für alle freiwilligen Leistungen zusammen, also Musikschule, Jugendclubs, Kultur und Sport, gibt der Landkreis im Jahr rund 8,8 Millionen Euro aus.
Im Mai 2026 hieß es noch, man überbrücke mit dem Liquiditätskredit eine Übergangszeit bis zur Krankenhausreform. Die neue Beschlussvorlage macht aber nun sehr deutlich, dass das Krankenhaus sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung auch im nächsten Jahr nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Aus einer Übergangshilfe im Mai ist ein großes existenzbedrohendes Dauerdefizit geworden.
Ein Kredit, der eigentlich keiner ist!
Die Beschlussvorlage über 7 Millionen Euro umfasst tatsächlich nur zwei Seiten. Laufzeit, Zinssatz, Tilgung und Sicherheiten stehen da nicht darin. Den Darlehensvertrag schließt der Landrat. Zwischen dem Datum der Vorlage und der Beratung im Finanzausschuss lagen nur drei Tage.
Das Geld wird nicht im Haushalt veranschlagt, sondern nur als Forderung in der Bilanz geführt. Auf dem Papier ist es ein Kredit. Der Landkreis selbst nennt die Hilfe des laufenden Jahres in seiner Pressemitteilung aber bereits einen „Zuschuss“. Wer aber nun mal ehrlich rechnet, muss davon ausgehen, dass dieses Geld nicht zurückkommt. Die Kämmerin weist in der Vorlage darauf hin, dass die Auszahlung die ohnehin angespannte Liquidität des Landkreises zusätzlich belastet. Schon im Frühjahr wurden für das Krankenhaus Kreditmittel umgeschichtet, die eigentlich für Schulbauprojekte vorgesehen waren.
So entsteht genau die jährliche Zitterpolitik, die wir in unserem Kreisprogramm kritisieren. Jedes Jahr ein neuer Kredit, jedes Jahr dieselbe Unsicherheit für die Beschäftigten, die Patienten und den Kreishaushalt.
Die Versorgung ist aber nötig! Die Frage ist, in welcher Form und wer sie bezahlt.
Das BSW Oder-Spree stellt die Notwendigkeit einer Grund- und Notfallversorgung im Raum Beeskow überhaupt nicht infrage. Das Krankenhaus erfüllt seit 2019 jedes Jahr die bundesweiten Kriterien für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Nach Angaben des Landkreises würden ohne den Standort rund 12.000 Menschen kein Krankenhaus der Grundversorgung mehr in angemessener Zeit erreichen.
Diese Zahl begründet den Bedarf an schneller Notfall- und Grundversorgung, nicht aber den Fortbestand eines Hauses mit 124 Betten in seiner heutigen Form.
Wir fordern deshalb, dass der Landkreis die Erreichbarkeitsanalyse veröffentlicht, auf der diese Zahl von 12.000 Menschen beruht. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wer betroffen ist und welche Versorgung vor Ort tatsächlich gebraucht wird.
Wenn der Bedarf amtlich bestätigt ist, stellt sich eine zweite Frage. Warum trägt der Landkreis die Last allein? Das Gesetz sieht für bedarfsnotwendige, aber unwirtschaftliche Krankenhäuser einen Sicherstellungszuschlag vor, den die Krankenkassen zahlen, wenn das Land die Notwendigkeit bestätigt. Hat der Landkreis diesen Weg überhaupt ausgeschöpft?
Ein großer Teil des Defizits ist zudem durch das politische Handeln in Berlin und Potsdam entstanden. Nach der Vorlage des Kreises sorgt das im Juli beschlossene GKV-Beitrags-stabilisierungsgesetz dafür, dass Tarifsteigerungen beim Krankenhauspersonal nur noch zur Hälfte refinanziert werden. Gleichzeitig sinkt der Veränderungswert, die Obergrenze für die Entwicklung der Krankenhauspreise, um einen Prozentpunkt. Das Land Brandenburg wiederum betreibt Krankenhausplanung nach Sparlogik, statt nach Versorgungslogik. Sein 2024 angekündigtes Liquiditätsprogramm für Kliniken hat im ersten Jahr keinem einzigen Krankenhaus geholfen. Bund und Land bestellen, der Landkreis bezahlt. Das BSW sagt: Wer bestellt, muss auch bezahlen.
Drei Wege, unsere Einordnung!
Die Verwaltung prüft drei Zukunftsmodelle. Zusätzlich hat der Kreistag ein Bieterverfahren für mögliche Partner beschlossen.
Verkauf oder privater Partner? Laut Presseberichten favorisiert der Landrat einen Verkauf. Das Klinikum in Bad Saarow gehört zu Helios, das Klinikum Frankfurt (Oder) zur Rhön-Klinikum AG und damit zu Asklepios. Bei einem Verkauf drohen in unserer Region fast nur noch private Konzerne die Krankenhausversorgung zu bestimmen. Private Träger übernehmen, was sich rechnet. Für das BSW kommt ein Verkauf nur infrage, wenn Notfallversorgung, Versorgungsauftrag, Tarifbindung und Arbeitsplätze vertraglich abgesichert sind, mit einem Rückfallrecht für den Landkreis.
Neuausrichtung mit ambulanten und stationären Angeboten unter einem Dach? Dieser Weg ist aus unserer Sicht realistisch und ehrlich. Die Krankenhausreform sieht für kleine Standorte im ländlichen Raum genau solche sektorenübergreifenden Einrichtungen vor. Notfall- und Grundversorgung, ambulante Fachärzte, eine kleinere Zahl Betten. Das passt zu unserer Forderung nach kommunalen medizinischen Versorgungszentren dort, wo Ärzte fehlen. Für den Umbau muss der Landkreis die Mittel aus dem Transformationsfonds von Bund und Ländern einwerben.
Weiter wie bisher mit jährlichen Zuschüssen? Das ist keine Strategie, sondern Verwaltung des Mangels, bezahlt auf Kosten von Schulen, Bussen und freiwilligen Leistungen.
Unser wirklich prüfenswerter Vorschlag! Ein kommunaler Klinikverbund Beeskow und Eisenhüttenstadt.
Oder-Spree hat zwei kommunale Krankenhäuser, das Oder-Spree Krankenhaus in Beeskow und das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt. Beide sind für ihre Teilräume system-relevant, beide stehen unter Druck, und beide wirtschaften bisher jedes für sich.
Wir schlagen vor, ernsthaft zu prüfen, ob beide Häuser in einem kommunalen Verbund zusammenarbeiten können. Eisenhüttenstadt könnte die anspruchsvolleren stationären Leistungen bündeln. Beeskow würde zum Standort für Notfall- und Grundversorgung mit ambulanten Angeboten. Verwaltung, Einkauf, IT und Personalplanung würden gemeinsam betrieben, und Ärztinnen und Ärzte könnten an beiden Standorten arbeiten. Das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt ist mit einer Tagesklinik bereits heute in Beeskow vertreten.
Ein solcher Verbund wäre aber kein Selbstläufer. Er braucht ehrliche Zahlen aus beiden Häusern, die Zustimmung der Stadt Eisenhüttenstadt und die Unterstützung des Landes. Wir, als BSW Oder-Spree, versprechen deshalb nichts, was noch nicht geprüft ist. Bevor der Landkreis aber an einen privaten Konzern verkauft, muss diese kommunale Lösung auf dem Tisch liegen. Der von der Verwaltung selbst geplante Gesundverbund ist nach ihren eigenen Angaben derzeit verschoben. Gerade deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Krankenhausversorgung im Kreis neu und gemeinsam zu denken.
Fassen wir zusammen, was das BSW Oder-Spree jetzt einfordert:
Transparenz: Der Darlehensvertrag mit allen Konditionen wird dem Kreistag vorgelegt.
Ehrliche Zahlen: Was voraussichtlich nicht zurückgezahlt wird, wird im Haushalt auch so ausgewiesen.
Offenlegung der Bedarfsgrundlage: Die Erreichbarkeitsanalyse, auf der die Zahl von 12.000 Betroffenen beruht, wird veröffentlicht.
Kassen und Land in die Pflicht: Der Landkreis prüft und beantragt den gesetzlichen Sicherstellungszuschlag und berichtet dem Kreistag über das Ergebnis.
Kommunale Lösung prüfen: Ein Verbund mit dem Städtischen Krankenhaus Eisenhüttenstadt muss im laufenden Verfahren als gleichwertige Option geprüft werden, bevor über einen Verkauf entschieden wird.
Ein klarer Zeitplan: Bieterverfahren und Prüfung der Modelle bekommen feste Fristen. Eine weitere Finanzspritze nur zu Lasten des Kreishaushaltes gibt es nur mit einem tragfähigen Zukunftskonzept.
Versorgungsplan Oder-Spree 2030: Die Entscheidung über Beeskow wird Teil eines transparenten, Kriterien basierten Gesamtplans für die Gesundheitsversorgung im ganzen Kreis.
Beteiligung: Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie die Stadt Beeskow werden einbezogen, bevor entschieden wird.
Das BSW sagt: Gesundheitsversorgung ist kein Angebot, sie ist ein Grundrecht. Gerade deshalb verdienen die Menschen im Raum Beeskow keine Zitterpolitik von Jahr zu Jahr, sondern eine ehrliche Debatte und eine Lösung, die trägt.
Roberto Makoschey - BSW Oder-Spree





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