
Am 19. Oktober 2025 wurde der Kreisverband Oder-Spree des Bündnis Soziale Gerechtigkeit & Wirtschaftliche Vernunft (BSW) erfolgreich gegründet. Damit haben wir den Grundstein gelegt, um auch in unserer Region eine Politik der Vernunft, Gerechtigkeit und des Friedens mit Leben zu füllen.
Wir sind ein starkes, engagiertes Team, das sich mit Herzblut für die Menschen im Landkreis Oder-Spree einsetzen wird. Das BSW steht für eine Politik, die wieder das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt – für Frieden statt Aufrüstung, für verlässliche Gesundheitsversorgung, bezahlbare Energie, gute Bildung und starke Wirtschaftsstandorte in unserer Region.
In den kommenden Wochen und Monaten werden wir die Strukturen unseres Kreisverbands weiter aufbauen und mit vielen Menschen ins Gespräch kommen.
Wir danken allen, die die Gründung unterstützt und möglich gemacht haben.
Gemeinsam werden wir zeigen, dass Politik wieder vernünftig, gerecht und friedlich sein kann.
Herzlich willkommen
beim
Kreisverband BSW Oder-Spree
Bevorstehende Termine

BSW Oder-Spree im Landtag
Mit unserem Landtagsabgeordneten Sven Hornauf, MdL, haben wir eine starke Stimme im Brandenburger Landtag. Alle Informationen zu den Reden im Landtag, kleinen Anfragen, Anträgen, Initiativen und Gesetzentwürfen finden Sie unter nachstehendem Link:
Aktuelles aus dem Landtag
Wahlkreisbüro:
Scharrnstr. 32, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49 (0)331-966 19 12
Email: mdl[at]hornauf.org
Ihr möchtet euch als Unterstützer oder Parteimitglied aktiv im BSW engagieren – oder euch zunächst ganz allgemein informieren? Dann sind unsere Regional-Koordinatoren eure ersten Ansprechpartner.
In jeder Region organisieren wir regelmäßig Stammtische, bei denen Unterstützer, Mitglieder und interessierte Bürger zusammenkommen, um sich über aktuelle Themen aus der Region und dem ganzen Land auszutauschen. ➔ Termine Stammtische
Die BSW Regional-Koordinatoren in Oder/Spree
Dein Ansprechpartner in der Region
Den Dienst an der Waffe zu verweigern ist in Deutschland ein Grundrecht nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Dort heißt es eindeutig:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten kann oder möchte, hat das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern. Viele Menschen wissen jedoch nicht genau, wie der Antrag gestellt wird und welche Schritte dafür notwendig sind.
Auf der folgenden Seite findest du verständliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie Unterstützung beim Stellen deines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung.
















